Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma fuxrad Systemkunststoffe GmbH

§ 1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der fuxrad Systemkunststoffe GmbH (im folgenden Verkäufer genannt)    .  Sie gelten nicht für registrierte Kunden mit gesondert vereinbarten Konditionen und Bedingungen.
§ 2 Angebote der fuxrad Systemkunststoffe GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Eine Verbindlichkeit erfolgt nur durch ausdrückliche Erklärung.
Angaben der fuxrad Systemkunststoffe GmbH in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten, Rundschreiben u.ä (auch in elektronischer Form, z.B. als Datenträger oder via Internet und E-Mail) über unsere Produkte hinsichtlich Farbe, Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Gebindeeinheiten, Verbrauchsmengen, sowie angegebener physikalischer und chemischer Eigenschaften, Angaben oder Leistungen sind nicht verbindlich, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Der Käufer ist für die von ihm gewählte Verwendung unserer Produkte selbst verantwortlich. Angaben der fuxrad Systemkunststoffe GmbH sind nur dann verbindlich, wenn sie für den konkreten Anwendungsfall schriftlich vereinbart wurden. § 3 Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Lieferfristen -auch zugesicherte- beginnen erst mit dem Zeitpunkt zu dem der Käufer alle notwendigen Erfordernisse erfüllt hat. Behördliche Genehmigungen und daraus evtl. resultierende Verzögerungen und Kosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung erschweren oder unmöglich machen -z.B. Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, Aus-sperrung- auch wenn sie bei den Lieferanten des Verkäufers auftreten, können dem Verkäufer nicht angelastet werden; dies gilt auch im Fall bereits zugesicherter Lieferfristen.
Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen ist der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. § 4 fuxrad Systemkunststoffe GmbH räumt Ihnen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Erhalt der Ware aus der Rubrik Werkzeuge ein uneingeschränktes Rückgaberecht ein. Sie können die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb der Frist von 14 Tagen zurücksenden. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Umtausch oder Zurückerstattung des bezahlten Betrages. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Ware rechtzeitig mit freigemachtem Paket an fuxrad Systemkunststoffe GmbH, Rosine-Starz-Str. 17, D-71272 Renninge zurückgesandt wird. Um Strafporto durch Unfrei-Sendungen zu vermeiden, hat der Kunde die Sendung vorerst auf seine Kosten frei zu schicken. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Kunden nachträglich nach Zusendung des Original-Postbelegs erstattet, höchstens jedoch der jeweils gültige Schaltertarif der Deutschen Post. Extras (z.B. Express, etc.) werden nicht erstattet. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Bei Liefeungen ins Ausland werden die Kosten der Rücksendung vom Besteller getragen. Diese Regelung gilt nur für Endverbraucher, Vollkaufleute erhalten keinerlei Versanderstattung.

Die Rücksendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Die Rücksendung muss als Postpaket, welches bis EUR 500,00 automatisch versichert ist, erfolgen. Für den Fall des Paketverlustes tritt der Käufer seine Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen an den Verkäufer ab, so dass der Verkäufer die Schadensabwicklung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführen kann.

Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, so muss er dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Das uneingeschränkte Rückgaberecht besteht nicht in den folgenden Fällen:

  • bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (z.B. Harze) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
  • bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind.
  • bei Waren, die über Online-Auktionen ersteigert wurden.
  • bei Gebraucht- oder Vorführgeräten, die dafür gekennzeichnet waren.
  • bei Selbstabholung im Hause des Verkäufers, da die Ware hier besichtigt werden kann.


§ 5 Abweichungen vom Bruttogewicht bis zu ±2 % sind liefer- und herstellungsbedingt zulässig und können nicht beanstandet werden. § 6.1 Lieferungen erfolgen ex Werk. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person oder Gesellschaft übergeben wird, spätestens jedoch mit Verlassen des Hersteller-Werksgeländes. § 6.2 Ist Abholung durch den Käufer vereinbart, gehen die vorg. Gefahren mit der Bereitstellung zur Abholung an den Käufer über. § 6.3 Eine Transportversicherung schließt der Verkäufer nur auf Verlangen des Käufers auf dessen Kosten ab. § 7.1 In den Angeboten genannte Preise des Verkäufers sind nur innerhalb der Gültigkeitsfrist des Angebotes für ihn bindend. Ist keine Frist vereinbart, gilt eine Gültigkeitsfrist von vier Wochen ab Zugang eines Angebotes beim Käufer. § 7.2 Preise gelten grundsätzlich unfrei ab Werk oder Lager des Verkäufers. Sie beinhalten nicht die jeweils gültige Mehrwertsteuer, Transport-, Porto- oder Verpackungskosten sowie keine Versicherung, Zoll oder andere Nebenabgaben. § 8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Forderungen des Verkäufers sofort fällig. Die Zahlung bei fuxrad Systemkunststoffe GmbH Bestellungen ist per Nachnahme, Kreditkartenabrechnung oder Vorkasse möglich. Bei Zahlung per Vorkasse wird ein Lieferauftrag erst mit Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem Konto bearbeitet. Nachnahmegebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers. § 8.2 Der Verkäufer ist berechtigt Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Käufers -gleich welcher Art- anzurechnen. § 8.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. § 8.4 Nachlässe und Sonderkonditionen (z.B. Mengenrabatte), die dem Käufer gewährt wurden, stehen unter dem Vorbehalt der termin- und fristgerechten Zahlung und vollständiger Warenabnahme. Bei verspäteter Zahlung, Rücksendungen oder Unterschreitungen vereinbarter Abnahmemengen -auch dann, wenn der Verkäufer der Rücknahme oder Mengenunterschreitung zugestimmt hat- entfallen Nachlässe und Sonderkonditionen für die gesamte Warensendung mit einer entsprechenden Nachzahlungspflicht für den Kunden. § 8.5 Zu einer Aufrechnung oder Zurückbehaltung fälliger Zahlungen ist der Käufer nur dann berechtigt, wenn die entsprechenden Gegenforderungen des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass für den Fall eines Rechtsstreites gegen den Verkäufer die volle strittige Rechnungssumme mit Fälligkeit der Rechnung auf ein Sperrkonto zu Gunsten des Verkäufers - zur Abdeckung im Fall eines für den Käufer negativen Urteils- einbezahlt wird. § 8.6 Der Käufer ist mit einer Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer einverstanden. § 8.7 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele ist der Verkäufer ohne weitere Mahnung berechtig, vom Käufer Verzugszinsen in Höhe von 7,5 % p.a. über dem von der Bundesbank jeweils bekannt gegebenen Zinssatz im Sinne des § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. § 9.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen. Bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Mängel sind innerhalb 10 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen. Bei Versäumung der Rügefrist ist eine Gewährleistung seitens des Verkäufers für jeden Fall ausgeschlossen. § 9.2 Sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist, wird für Mängel längstens ein Jahr nach Auslieferung an den Käufer Gewähr geleistet. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
§ 9.3 Im Fall berechtigter Mängel kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen nachbessern oder Ersatz liefern. § 9.4 In jedem Fall einer Bemängelung der Ware trägt der Käufer die Verantwortung dafür, dass bereits geliefertes Material an den Verkäufer zurückgesandt wird. Im Falle eines berechtigten und vom Verkäufer anerkannten Mangels erhält der Käufer Ersatzlieferung und Rückerstattung der für den Rücktransport nachgewiesenen notwendigen Auslagen. § 9.5 Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu. § 9.6 Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen, sofern eine unsachgemäße Behandlung und/oder Lagerung zu dem aufgetretenen Mangel geführt hat oder für diesen zumindest mitursächlich war. § 9.7 Die vorstehenden Vereinbarungen gelten insoweit nicht, als nach geltendem deutschen Recht eine abweichende Regelung zwingend vorgeschrieben ist. § 9.8 Zur Klärung eventueller Streitigkeiten vor- oder außergerichtlich mittels Gutachter muss dieser zur Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen gegen den Verkäufer von diesem vor Inanspruchnahme anerkannt worden sein. § 10.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie der Erfüllung aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer vor. § 10.2 Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers nach Möglichkeit bestehen bleibt und tritt die Kaufpreisforderung der Sache gegenüber seinen Abnehmern und/oder Kunden bereits jetzt in voller Höhe bzw. in Höhe des auf den Miteigentumsanteil entfallenden Betrages an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall hat der Käufer die Abnehmer der Ware auf Verlangen des Verkäufers zu benennen und alle zur Durchsetzung der abgetretenen Forderung notwendigen Unterlagen dem Verkäufer zu übergeben. § 10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wenn über das Vermögen des Käufers das gerichtliche Vergleichsverfahren oder die Insolvenz eröffnet wird, ist der Verkäufer zur Rücknahme berechtigt und der Käufer unter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes zur sofortigen Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Alle Kosten für die Rücknahme trägt der Käufer. § 10.4 Ab dem Tage der Fälligkeit einer Verbindlichkeit des Käufers gegen den Verkäufer ist es dem Käufer untersagt, jedwede gelieferte Ware des Verkäufers ohne dessen ausdrückliche schriftliche Erklärung zu verwenden. Verwenden bedeutet hier insbesondere den Einbau des gelieferten Materiales oder die Veräußerung an Dritte. § 11.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Zudem haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. § 11.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften. § 11.3 Für vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Materialien, Prospekte, Produktdatenblätter, Auftragskomponenten, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und Verarbeitungsrichtlinien und dergleichen übernimmt der Verkäufer -sofern nicht ausdrücklich anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind- keinerlei Haftung. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und/oder des BGB auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen zu prüfen. In diesen Fällen haftet der Käufer uneingeschränkt und stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei. § 11.4 Der Käufer verpflichtet sich die Waren des Verkäufers in jedem Fall entsprechend aller gültigen Gesetze und Normen anzuwenden. Verstößt er gegen diese Verpflichtung, so stellt er bereits jetzt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter gegen den Verkäufer frei. § 12 Der Käufer darf Warenzeichen, Handelsnamen, und sonstige Zeichen und Schutzrechte des Herstellers oder Verkäufers nur nach vorheriger -nur für den jeweils beschriebenen Fall- schriftlicher Genehmigung und nur im Interesse des Verkäufers verwenden. Sämtliche Verkaufsunterlagen wie Kataloge, Muster und Musterbücher, Preislisten, Prüfzeugnisse etc. die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden oder die er sonst wie erlangt hat, sind und bleiben Eigentum des Verkäufers und sind auf dessen Anforderung zurückzusenden. § 13 Der Verkäufer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Käufers zu verarbeiten und zu speichern. § 14.1 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und der UN-Konvention über den internationalen Kauf und Verkauf von Waren (CISG). § 14.2 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich der Hauptsitz des Verkäufers befindet. Der Verkäufer behält sich vor, am Firmensitz des Käufers Klage einzureichen. Der Erfüllungsort ist identisch mit dem Hauptsitz des Verkäufers. § 14.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen und Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall wird der Verkäufer zusammen mit dem Käufer die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der wirksamen Bestimmung am nächsten kommt. § 15 Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Der Kunde willigt ein, dass der Verkäufer die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im gesetzlich zulässigen Rahmen verarbeitet, speichert und auswertet.

Der Verkäufer speichert und verwendet Kunden- und Bestelldaten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen und eventueller Reklamationen, es sei denn, der Kunde möchte gerne zusätzliche Serviceleistungen (z.B. Kundenkonto, Newsletter-Abonnement) in Anspruch nehmen. Eine Weitergabe der Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur soweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.

Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.